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AGB

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I. Allgemeine Bestimmungen

1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich als verbindlich an. Falls nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen. Mündliche Abreden haben nur Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Für die Entwicklung von individuellen Softwarelösungen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Vertrags.

2. Angebote und Preise

Alle bekannt gegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Porto- und Frachtkosten. Die Angebote beruhen auf derzeitigen Löhnen und den Preisen der TamaG und ihrer Partner. Sollten sich diese Voraussetzungen ändern, behält sich die TamaG vor, Preise an neue Gegegbenheiten anzupassen. Preise auf einer der Websites der TamaG sind Richtpreise und können sich in Abhängigkeit von der jeweiligen Auftragskonfiguration ändern. Nur Angebote für ein konkretes Projekt mit exakt definiertem Leistungsumfang enthalten ein verbindliches, schriftliches Preisangebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs durch den Kunden oder als Projektnotwendigkeit werden zu dem Stundensatz verrechnet, der dem Angebot zugrunde liegt, wobei ein zusätzlicher Aufwand von bis zu 2 Arbeitsstunden als vom Kunden im vorhinein genehmigt gilt.

3. Rechnungslegung und Fälligkeit von Zahlungen

a) Einzel-Aufträge

Einzelaufträge werden in zwei Teilen verrechnet: eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswerts und eine Abschlussrechnung ebenfalls in Höhe von 50% bei Abschluss des Projektes. Auftragserweiterungen werden mit der Abschlussrechnung in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist binnen zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung netto und ohne Abzüge fällig.

Der Kunde hat das Recht, einen Einzelauftrag vor dem vereinbarten Abschluss zu unterbrechen oder abzubrechen. In solchen Fällen werden dem Kunden alle bis dahin erbrachten Leistungen mit sofortiger Fälligkeit zur Zahlung in Rechnung gestellt. Wird ein unterbrochenes oder abgebrochenes Projekt zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen, gelten geleistete Zahlungen als Teilzahlung und werden dem vereinbarten Gesamtentgelt angerechnet.

Ist ein Kunde mit projektnotwendigen Unterlagen oder Bestätigungen (zB Ergebnisse eines Sprints) mehr als eine Woche in Verzug, ist die TamaG berechtigt, die sich aus diesem Verzug resultierende Stillstandszeit in Rechnung stellen bzw. die ausstehende Rückmeldung zu einem Arbeitsschritt als Zustimmung zum erreichten Ergebnis zu werten.

Bei sich über längere Zeit erstreckenden oder größeren Material- und Personaleinsatz erfordernden Arbeiten können Voraus- und Teilzahlungen verlangt werden. Die TamaG ist berechtigt, Leistungen auch nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen bis zur Höhe des Fakturenwertes zu erbringen oder Lieferungen durchzuführen. Sollte innerhalb von 14 Tagen die verlangte Vorauszahlung nicht erbracht sein, ist die TamaG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle sind vom Kunden die bereits erbrachten Leistungen und der Materialaufwand zu vergüten.

b) Vereinbarung von Dauerleistungen

Die Erbringung von Dauerleistungen wird zwischen dem Kunden und der TamaG ausdrücklich und schriftlich als solche für einen bestimmten Zeitraum vertraglich vereinbart. Dauerleistungen sind Leistungen, für die TamaG die Arbeitskraft und Knowhow zur Verfügung stellt, der Kunde aber zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags eine umfassende Leistungsdefinition nicht leisten kann. Typische Dauerleistungen sind Softwarebetreuung, -wartung und -pflege, Contentwartung oder auch die Entwicklung von Softwareprojekten mit offenem Ausgang.

Beginn der Vereinbarung ist der Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages (Datum der Unterschrift). Eine Kündigung einer Dauerleistung vor Beendigung der Laufzeit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen einvernehmlich möglich.

Die genaue Beschreibung der vereinbarten Leistung, des Vereinbarungszeitraums, der Termine und die Höhe und Zahlungs-Modalität der Vergütung sind im jeweiligen Vertrag näher festgelegt.

Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig Inhalte, Aufgaben und Auftragsteile zu definieren und zu liefern, um die Auslastung der vereinbarten Arbeitsvolumina zu sichern. Versäumt dies der Kunde, hat er trotzdem die vertraglich vereinbarten Zahlungen für bereitgestellte Kapazitäten zu leisten. Das Terminrisiko für sich daraus ergebende Projektverschiebungen trägt der Kunde. Gleiches gilt, wenn die Ausführung des Auftrages aus sonstigen Gründen, welche nicht in der Verantwortung der TamaG liegen, unterbleibt.

Ist Teilzahlung vereinbart und ist der Kunde mit einem vereinbarten Teilbetrag länger als 30 Tage vollständig oder teilweise in Rückstand, so ist die TamaG leistungsfrei gestellt, bis alle gelegten Rechnungen beglichen sind. Erst nach vollständiger Bezahlung nimmt die TamaG die Leistungserstellung wieder auf.

c) Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont, mindestens jedoch in der Höhe von 10% p.a. berechnet. Im Falle der Säumnis ist der Kunde verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Interventionsgebühren zu ersetzen. Wird der TamaG eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht der TamaG das Recht zu, die sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Beträge, zu verlangen.

4. Termine

Vereinbarte Termine gelten grundsätzlich nicht als Fixgeschäft, es sei denn, ein Termin wurde im Einzelfall für ein einzelnes Projekt ausdrücklich und schriftlich als solcher vereinbart. Ansonsten gelten geringfügige Terminverschiebungen von bis zu 3 Werktagen als vom Kunden akzeptiert.

5. Adressendaten

Die TamaG stellt auftragsbezogen Firmenbasisdaten (Firmendaten ohne auf natürliche Personen bezogene Daten) zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung und übernimmt Kundendaten zur Durchführung von Projekten. Die TamaG verpflichtet sich zur sorgfältigen Verwaltung der vom Kunden beigestellten Adressen im Sinne der DSGVO und trägt auch Sorge dafür, dass die Bestimmungen der DSGVO durch alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen eingehalten werden.

Im Rahmen von Aufträgen ist die TamaG bereit, neue Adressdaten zu recherchieren, auf Richtigkeit zu überprüfen und zu qualifizieren, wenn der Kunde dies beauftragt. Für von einem Adressverlag bzw. Listbroker gemietete oder gekaufte Adressen gelten die AGB des Vermieters bzw. Verkäufers. Die TamaG stellt lediglich den Kontakt zwischen dem Kunden und dem Adressanbieter her.

Stellt der Kunde Adressen bereit, so geht die TamaG ohne weitere Prüfung davon aus, dass der Kunde die rechtliche Legitimation sowie die Berechtigung hat, diese Adressen für den geplanten Zweck zu nutzen. Die TamaG übernimmt keine Haftung für die widerrechtliche Nutzung von Adressen.

6. Reklamationen

Reklamationen sind nur innerhalb von 8 Tagen ab Leistungserstellung und in schriftlicher Form zulässig. Erfolgt keine Mängelfeststellung innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung bzw. Lieferung als genehmigt. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Leistung führen. Es kann nur Minderung oder Verbesserung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Die TamaG behält sich das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt der Übergabe ist vom Kunden zu beweisen. Daher sind Gewährleistung und Schadenersatz in diesem Falle ausgeschlossen.

7. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafte oder unvollständige Leistung, Mangelfolgeschäden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Weiters wird die Haftung der TamaG der Höhe nach auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages beschränkt.

Wird die Leistung durch höhere Gewalt wie Streik, unverschuldeten Ausfall der Energiezufuhr, Eingriffe der Behörden, politische Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände verhindert, so ruht die Leistungspflicht für die Dauer des Bestehens des Hinderungsgrundes, ohne dass daraus Rücktritts- oder Schadenersatzansprüche gegen die TamaG geltend gemacht werden können.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Funktionsfähigkeit der EDV-Leitungen nicht im Einflussbereich der TamaG liegt. Für Schäden, welche auf die Funktionsuntüchtigkeit oder Fehlerhaftigkeit von EDV-Leitungen zurückzuführen sind (z.B. verzögerte oder fehlerhafte Übermittlung von E-Mails) übernimmt die TamaG keine Haftung.

8. Haftung

Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass von ihm in welcher Form auch immer beigestellte Inhalte gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstoßen und hält die TamaG diesbezüglich gegen Ansprüche Dritter schad- und klaglos.

Für von der TamaG erstellten oder vom Kunden beigestellten Texte und Bearbeitungen übernimmt die TamaG keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen, insbesondere die kennzeichenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Prüfung übernimmt der Kunde über seine eigenen Rechtsberater. Die TamaG veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden, der auch die damit verbunden Kosten trägt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Leistungserstellung und Zahlung ist Wien. Der Gerichtsstand ist Wien und es findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

II. Besondere Bestimmungen für Kreativ-Leistungen


1. Gültigkeit des Briefings

    Die von der TamaG erbrachten Leistungen basieren auf dem vom Kunden beigestellten Briefing. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderung, die auf falsche oder unvollständige Angaben im Briefing zurückzuführen sind, ist der Kunde allein verantwortlich. Ändert der Kunde im Verlauf des Projektes das Briefing, insbesondere betreffend die Zielgruppe, das Angebot, den Kundennutzen, den Anlass für das Projekt, den Leistungsumfang oder Funktionalitäten, etc., so trägt die Mehrkosten, die aus der Änderung des Konzeptes entstehen, alleine der Kunde. Dasselbe gilt, wenn der Kunde für ein Konzept wesentliche Bestandteile (Inhalte, Informationen, Funktionsbeschreibungen, Bilder, etc.) verspätet an die TamaG liefert und daraus ein Mehraufwand für die Änderung bzw. die Umgestaltung oder Umprogrammierung entsteht.

    2. Nutzungsrechte

    Alle von der TamaG entwickelten Ideen, Texte, Entwürfe und Kreationen unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.

    Für von Partnern der TamaG entwickelten kreativen Leistungen gelten die Bestimmungen zu den Nutzungs- und Urheberrechten der Partner.

    Die TamaG ist berechtigt, die Tätigkeit für einen Kunden in eigenen Werbeaktionen zu erwähnen, in der Presse und im Internet zu veröffentlichen sowie einen Urhebervermerk am beauftragten Produkt direkt anzubringen.

    III. Haftung für inhaltliche Fehler und Druckfehler der Content Redaktion

    Vor Produktionsbeginn werden dem Kunden Probeabzüge in Form eines Ansichts-PDFs via E-Mail übermittelt. Diese sind vom Kunden innerhalb einer mit der TamaG abgesprochenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder zu korrigieren. Wird die Zeitvorgabe durch den Kunden überschritten, ohne dies vorher mit der TamaG schriftlich abgestimmt zu haben, haftet der Kunde für daraus entstehende Lieferverzögerungen. Vom Kunden genehmigte Probeabzüge gelten für die TamaG als fixe Freigabe zur Produktion.

    Farbabweichungen können aufgrund verschiedener Druckverfahren und Bildschirmkalibrierungen entstehen und sind vom Kunden zu akzeptieren. Die TamaG haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Im Falle mündlicher Freigaben trägt der Kunde das Risiko eventueller Missverständnisse oder Übermittlungsfehler. Bei Änderungen nach der Produktionsgenehmigung gehen alle damit verbundenen Kosten und Spesen zu Lasten des Kunden.

    Übernimmt die TamaG lediglich die Implementierung eines Contents und stellt der Kunde selbst die Daten zur Verfügung, so ist die TamaG nicht dazu verpflichtet, diese Daten auf Richtigkeit zu überprüfen. Es sei denn, der Kunde beauftragt die TamaG dazu ausdrücklich und entgeltlich.

    Für die Verwahrung von beigestellten Daten, Entwürfen, Dias, Fotos und sonstigen Unterlagen haftet die TamaG lediglich für eigenes Verschulden im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur für einen Zeitraum von 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages. Ebenso erfolgt die Lagerung von Ausgangsmaterial für die Contenterstellung nur nach gesonderter Vereinbarung und auf Gefahr des Bestellers.

    IV. Besondere Bestimmungen für E-Mail Marketing

    Mit der Beauftragung von E-Mail Marketing Projekten bestätigt der Kunde, von der TamaG auf die DSGVO und das Telekommunikationsgesetzes in der aktuell gültigen Version hingewiesen worden zu sein. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten.

    Übernimmt der Kunde selbst oder die TamaG im Auftrag des Kunden Anrufe zum Einholen einer Zustimmung für E-Mail Aussendungen, so erfolgen diese Anrufe immer im Namen, im Auftrag und auf Risiko des Kunden. Sollte sich daraus eine Abmahnung ergeben, dann übernimmt der Kunde dafür alle allfälligen Kosten.

    Haftung

    Die TamaG wird bei der Gestaltung der Mailing-Aktionen die gesetzlichen Vorgaben betreffend Ablehnungsmöglichkeiten durch den Empfänger berücksichtigen.

    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Unzulässigkeit der Zusendung einer elektronischen Post im Sinn der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes als Verwaltungsübertretung geahndet werden und überdies Unterlassungsansprüche nach sich ziehen kann.

    Der Kunde nimmt auch zur Kenntnis, dass die TamaG auf die Einordnung, ob ein potentieller Adressat als „Kunde“ des Auftraggebers zu qualifizieren ist oder dem Auftraggeber seine Zustimmung erteilt hat, keinen Einfluss hat. Die TamaG ist viel mehr auf die vom Kunden getätigte, richtige rechtliche Einordnung des beigestellten Adressenmaterials angewiesen. Dabei ist weder eine Überprüfung dieser Einordnung als „Kunde“ noch eine Überprüfung der Zustimmung zum Erhalt von E-Mail-Mailings der einzelnen Adressaten möglich. Eine solche Überprüfung ist auch nicht Auftragsgegenstand.

    Dementsprechend wird jegliche Haftung der TamaG für Ansprüche, die aufgrund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die TamaG nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme die TamaG selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber die TamaG schad- und klaglos. Der Auftraggeber hat die Tamag somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der TamaG aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

    V. Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen

    1. Geltungsbereich

    Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für den Besuch von Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Events…).

    2. Anmeldung

    Der Vertrag kommt durch Annahme der Anmeldung durch die TamaG zustande. Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der Kunde unverzüglich davon verständigt.

    Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens nach verfügbarer Teilnehmerzahl berücksichtigt, Anmeldungen werden schriftlich (auch per Fax, E-Mail) oder Telefon entgegengenommen. Jede Anmeldung ist verbindlich.

    3. Stornierungen

    Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden.

    Eine Stornierung kann bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrags verrechnet werden. Ab Veranstaltungsbeginn wird bei Nichtbesuch der komplette Teilnahmebeitrag fällig.

    Die Namhaftmachung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.

    4. Preise

    Grundsätzlich gilt jener Teilnahmebeitrag als vereinbart, der sich aus den aktuellen Prospekten, Katalogen, Preislisten, Webshop und ähnlichen Publikationen der TamaG ergibt.

    Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise exklusive 20% Umsatzsteuer.

    Die angeführten Preise beziehen sich immer auf die Veranstaltungs-Teilnahme. Allfällige Nächtigungen oder Reisekosten bei zweitägigen Veranstaltungen sind nicht inkludiert.

    5. Zahlungsbedingungen

    Der Teilnahmebeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn auf das auf dem Anmeldeformular angegeben Konto abzugs- und spesenfrei zu entrichten.

    Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrags nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.

    Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. an. Der Kunde ist verpflichtet, der TamaG sämtliche durch seinen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

    Sollte der Seminar-Betrag nicht einen Tag vor Seminar-Beginn auf unserem Konto eingegangen sein, so erlauben wir uns, diesen direkt vor Ort in bar einzuheben (bitte Geld mitnehmen).

    6. Programm-Änderungen und Absagen

    Aufgrund der langfristigen Planung von Veranstaltungen behält sich die TamaG organisatorisch bedingte Programm-Änderungen wie Änderung von Terminen, Beginnzeiten, Ort oder Vortragenden sowie Veranstaltungsabsagen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

    Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der TamaG sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.

    Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmebeiträgen.

    7. Schadenersatz

    Die TamaG haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen.

    Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

    Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen übernimmt die TamaG keine Haftung.

    8. Datenschutz

    Die Mitarbeiter der TamaG unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.

    Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich. Vertragspartner der TamaG sind über diese Datenschutzbestimmungen instruiert und entsprechend verpflichtet.

    Der Kunde ist einverstanden, über Leistungen und Produkte der TamaG (Veranstaltungen, Publikationen, …) auch per E-Mail informiert zu werden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

    Der Kunde ist einverstanden, von der TamaG als Referenz genannt zu werden.

    VI. Nutzung der Softwareapplikationen aQis, luX, claVo und fiP

    Lead-Generierungsverfahren und andere applikationsspezifische Funktionalitäten werden von TamaG definiert und erfordern die jeweilige Software Lösung. TamaG ist der Eigentümer dieser Software und definiert die Roadmap der jeweiligen Applikation (neue Funktionen, Fehlerauflösungen und Prioritäten) eigenständig. Die Kunden haben Zugriff auf die Software, können diese nutzen und damit den Fortschritt ihrer Projekte überwachen,daran teilnehmen und steuern. Obwohl die Kunden gerne neue Features und Verbesserungen vorschlagen können, liegt die endgültige Entscheidung über die Umsetzung von Kundenvorschlägen bei der TamaG.

    1. Softwareservice

    Kunden können neue Funktionen und Module als kundenspezifische Entwicklungsservices bestellen (benutzerdefinierte Funktionen). TamaG wird die Aufwendungen in Bezug auf Zeit und Budget abschätzen und sie in Form von Statements of Work (SOW) als eine für beide Seiten akzeptable Leistungsbeschreibung darstellen, die den Umfang der Dienstleistungen und die von TamaG im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen zu erfüllenden Verpflichtungen definiert. Dies geschieht in Form eines separaten Dokuments und ist nur gültig, wenn es von autorisierten Vertretern von TamaG und dem Kunden unterzeichnet wurde.

    2. Annahme

    TamaG wird die benutzerdefinierten Funktionen auf dem Staging-Server zum Testen und zur Genehmigung bereitstellen. Der Kunde hat ab dem Bereitstellungsdatum 10 Werktage Zeit, um sie zu prüfen, zu testen und zu bewerten. Wenn die Ergebnisse nicht die in der SoW definierten Akzeptanzkriterien erfüllen, wird der Kunde die TamaG schriftlich darüber informieren, warum die Ergebnisse nicht akzeptabel sind. Wenn keine Notiz innerhalb von 10 Arbeitstagen vorliegt, wird angenommen, dass die Arbeit den Erwartungen entspricht. Sie gilt in diesem Fall automatisch als akzeptiert.

    Wenn der Kunde die benutzerdefinierten Funktionen in gutem Glauben zurückgewiesen hat, hat die TamaG das Recht, die beeinspruchten Mängel auf eigene Kosten innerhalb einer Zeit zu korrigieren, die nicht mehr als 50% der ursprünglichen Zeitschätzungen beträgt.

    3. Änderungsanforderung

    Der Kunde hat das Recht, in den Software-Entwicklungsprozess des bestellten Features oder Moduls einbezogen zu werden, einschließlich der Teilnahme an Meetings und Demo-Sessions. Der Kunde kann Änderungen der ursprünglichen Anforderungen verlangen, die erst wirksam werden, wenn ein entsprechender schriftlicher Beleg (Change Request) von autorisierten Vertretern beider Parteien ausgeführt wird.

    4. Beendigung

    Die Arbeitserklärung (SoW) bleibt aktiv und wirksam, bis sie entsprechend der in ihr festgelegten Bedingungen ausläuft, die Arbeit abgeschlossen ist oder die Annahme in gutem Glauben fehlgeschlagen ist.

    Bei Beendigung hat der Kunde TamaG die ausstehenden Gebühren, Kosten und Ausgaben sofort zu erstatten.

    5. Verwendung

    Benutzerdefinierte Funktionen werden allen Kunden zur Verfügung gestellt. Die Nutzungsbedingungen für Module werden nicht in die Leistungsbeschreibung der Softwareentwicklung aufgenommen und müssen als separate Vereinbarung im Vertrag angeführt werden.

    VII. Liefertermine

    Bei verspätetem Eingang von durch den Kunden beigestelltem Material ist die TamaG nicht mehr an vereinbarte Liefertermine gebunden. Das gleiche gilt, wenn sich nach Anlieferung des Kundenmaterials Schwierigkeiten ergeben, die bei Auftragserteilung nicht erkennbar waren, oder wenn die Auftragsabwicklung aus Gründen unterbleibt, die die TamaG nicht zu vertreten hat. Liefertermine in Auftragsbestätigungen sind Abgangstermine ab TamaG. Für Verzögerungen auf dem Post- oder Transportweg ist die TamaG nicht haftbar.

    VIII. Haftungsbeschränkungen und Höhere Gewalt

    Keine der Parteien haftet für Schäden, die verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsunterbrechung, entgangenen Gewinn, unerwartete Ausgaben, verlorene Geschäftsgelegenheiten, beschädigten Ruf / guten Willen oder andere Verluste, die aus der Nutzung einer Softwareapplikation oder eines Moduls resultieren.

    Weiters wird jeglicher Ersatz von Schäden ausgeschlossen, die durch Einwirkung höherer Gewalt verursacht werden. Dazu zählen Ereignisse wie Naturkatastrophen, Krieg, Aufstände, politisch veränderte Rahmenbedingungen und ähnliche, von der TamaG nicht verhinderbare und beeinflussbare Ereignisse. Dazu zählen aber auch der Ausfall des Internets, die Unterbrechung der Stromversorgung und andere technische Ereignisse, die die Leistungserbringung vereiteln.

    Im Falle des Eintritts höherer Gewalt im obigen Sinn gilt, dass die TamaG von der Leistungserbringung für den Zeitraum des Einwirkens der höheren Gewalt mit aufschiebender Wirkung befreit ist und sich allfällige Fristen um diesen Zeitraum verlängern.
    Beim Eintritt höherer Gewalt ist der Auftraggeber unverzüglich von möglichen Verzögerungen oder anderen Auswirkungen zu informieren.

    IX. Stundensätze per 1. Jänner 2019 in Euro

    Beratungsleistung:

    129,--

    pro Stunde exkl. Ust.

    Programmierleistung:

    95,--

    pro Stunde exkl. Ust.

    Kreativleistung:

    85,--

    pro Stunde exkl. Ust.

    Projektbegleitung:

    85,--

    pro Stunde exkl. Ust.

    Marketingleistung:

    60,--

    pro Stunde exkl. Ust.

    WebOffice-Leistungen:

    40,--

    pro Stunde exkl. Ust.

    Kontakt

    Kontakt

    TamaG GmbH

    Norbert Pühringer
    Krongasse 4
    1050 Wien

    n.puehringer@tamag.eu

    Tel.: +431 914 47 42

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